Die Infektionszahlen nehmen zu, es wird wieder kälter und auch die Weihnachtszeit mit den Familien steht schon bald an. Deshalb sieht die Bundesregierung neue Corona Regeln ab Oktober vor. Wir zeigen was ab dem 1. Oktober 2022 für alle gilt.
Leichtere Arzneimittelvergabe, Maskenpflicht und Test-Regeln
Es wird wieder kühler und mit den zunehmenden Kontakten in Innenräumen und der Angst vor neuen Coronavirus Varianten, gelten zum Oktober neue Regeln. Das Gesetz, unter dem Begriff „Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ enthält die folgenden Bedingungen.
Das sind die Corona Regeln ab Oktober
- Es gilt FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen. (Bei Kindern reicht eine OP-Maske.)
- Es gilt FFP2-Maskenpflicht auch im ÖPNV.
- Es gilt Maskenpflicht weiter in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. Auch hier muss eine FFP2-Maske getragen werden.
- Bei Infektionsverdacht von Kindern, reicht ein negativer Test, für den Besuch von Kita oder Schule.
- Zudem dürfen die Länder jeweils selbst entscheiden, ob eine Testpflicht in Schulen wieder eingeführt werden soll.
- Über Restaurants und sonstige Innenräume können die Bundesländer selbstständig Maskenpflichten bestimmen.
- Zur schnelleren Arzneimittelversorgung wurden im Laufe der Pandemie in Deutschland neue Regelungen getroffen, die es vor allem Apotheken leichter machen sollen, Patienten Medikamente auszuhändigen, um Patienten zusätzliche Arztbesuche zu ersparen. Die erleichterte Arzneimittelabgabe für Apotheken gilt bis 7. April 2023 verlängert.
- Apotheken und auch fachfremde Mediziner dürfen länger impfen.
Ab Oktober, bis zum 30. April 2023 soll man sich in der Apotheke, der Tierarzt- oder Zahnarztpraxis gegen das Coronavirus oder die Grippe impfen lassen kann. - Die Kurzarbeitsregelung aufgrund der Folgen von Corona wurde verlängert:
Auch über den September hinaus wird die leichter zu beantragende Kurzarbeit in Unternehmen vorerst weiter möglich sei.